1974 erhielt die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW zum 100-jährigen Bestehen von Alumni-Verbänden die ausrangierte Ge 2/4 Nr. 205 der Rhätischen Bahn geschenkt. Auf dem Schulareal in Winterthur wurde die alte Lokomotive auf einem Rollenstand funktionstüchtig der Öffentlichkeit vorgeführt.

Die «Lok 205» besitzt einen besonderen historischen Wert: Sie gilt als vermutlich weltweit einzige mit einem noch funktionstüchtigen Repulsionsmotor ausgerüstete Lokomotive und stellt damit ein einzigartiges Zeugnis der frühen elektrischen Lokomotivtechnik dar.

Die ZHAW möchte sich als moderne Hochschule und nicht als technisches Museum positionieren. Zudem waren Energie- und Unterhaltskosten erheblich. Aus diesen Gründen wollte sich das Bildungsinstitut nach 30 Jahre von der «Lok 205» trennen.
Aufgrund ihrer historischen Bedeutung sollte die Lokomotive andernorts in bisherigem Sinne funktionstüchtig erhalten bleiben.

Die ZHAW glaubte im Verein «Club 1889» und im «Bahnmuseum Albula» zwei geeignete Partner gefunden zu haben. Beide Institutionen organisieren sich innerhalb der Dachorganisation «historic RhB», welche für das historische Erbe der Rhätischen Bahn verantwortlich zeichnet.

Als die Realisations-, Betriebs- und Unterhaltskosten für das Museum in Bergün errechnet wurden, verloren die Bündner Vereine trotz aller bereits getroffenen Vereinbarungen augenblicklich das Interesse am Projekt: Als damaliger Präsident von «historic RhB» liess Willy Hochstrasser am 13.09.2006 schriftlich verlauten, dass er sich nicht für Projekte «vor den Karren spannen lasse», welche sich nicht finanzieren lassen.

Als im Jahre 2007 die ZHAW auf den Abtransport der «Lok 205» beharrte, wollte sie in Winterthur niemand mehr haben und im Bündnerland war sie nicht erwünscht.

Bereits war die «Lok 205» aufwendig vom Schulareal entfernt und zum Güterbahnhof in Winterthur disloziert worden, als noch immer nicht klar war, wohin die weitere Reise führen sollte.
Um eine Verschrottung zu verhindern, entschied sich der Projektleiter im letzten Moment, die Lokomotive auf eigene Verantwortung an seinen Wohnort nach Arth-Goldau transportieren zu lassen, wobei er von SBB Cargo unterstützt wurde.

Zu Beginn konnte die «Lok 205» in Arth-Goldau unter Dach abgestellt werden.
Nachdem der Eigner seinen Unterstand anderweitig nutzen wollte, musste die Lokomotive leider wieder mit einem Platz unter freiem Himmel vorliebnehmen, so, wie das 33 Jahre lang auf dem Schulgelände der ZHAW in Winterthur bereits der Fall gewesen war.

In Arth-Goldau wartete die Lokomotive auf die Finanzierung der vorgesehenen Projektstudien und auf frei werdende Projektmitarbeiter, welche damals noch anderweitig beschäftigt waren.

Auf der Suche nach einer «neuen Heimat» wurde im Juni 2013 mit Ives Broggi vom «Bahnmuseum Albula» eine Zusammenarbeit diskutiert: Nach Abschluss der technischen Vorabklärungen und allfälligen Revisionsarbeiten in der Zentralschweiz hätte der «Verein Lok 205» das heutige Streitobjekt auf eigene Initiative zurück ins Bündnerland gebracht. Leider zeigte «historic RhB» erneut kein Interesse!

Im Rahmen von Diplomarbeiten an der Hochschule Luzern HSLU sollte der Zustand der «Lok 205» akribisch erfasst und die technischen Bedürfnisse für eine Wiederinbetriebnahme definiert werden. Anschliessend wäre zu ermitteln gewesen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein wirtschaftlicher Betrieb der Lokomotive möglich ist. Mit den gewonnenen Erkenntnissen hätte man gut dokumentiert auf interessierte Sponsoren zugehen können.
Die erste Diplomarbeit war in vollem Gange, als die «Lok 205» ohne vorhergehende Absprache, völlig überraschend, am 8. Mai 2015 aus Arth-Goldau entfernt wurde. In der Folge mussten zwei Studenten ihre Diplomarbeit abbrechen und zahlreiche Sponsoren sahen sich um ihre Spenden betrogen.

Am 13. Mai 2015 war im «Tages-Anzeiger» folgendes zu lesen:

Ganz «den Letzten» hat Bärtschi noch nicht. Er will zum Abschluss eine Lok «entführen». Eine Ge 2/4 der Rhätischen Bahn, eine spezielle Grossmotor-Lokomotive, die in Arth-Goldau schlecht gewartet vor sich hin rostet. Es wird eine Nacht-und-Nebel-Aktion. Mit Lastwagen und Grosskran. «Ich habe zwar alle Bewilligungen im Sack, aber es gibt erbitterten Widerstand gegen meine Pläne.» Ein typischer «Fall Bärtschi» also.

Tatsächlich gab es in Arth-Goldau keinen Widerstand gegen Bärtschis Pläne, denn dort hatte man von diesen keine Kenntnis.
Wer aber in alter Gauner-Manier «Entführungen» und «Nacht-und-Nebel-Aktionen» organisiert, der hat ganz bestimmt nicht alle Bewilligungen im Sack! Jeder Rechtsstaat stellt geeignetere Mittel zur Verfügung, um rechtmässiges Eigentum in Besitz zu nehmen.

Mit dem öffentlichen Bekenntnis zur «Entführung» und zur «Nacht-und-Nebel-Aktion» lag der Verdacht des Diebstahls auf der Hand.

Mit der Strafanzeige wegen Diebstahls begann eine nicht enden wollende juristische Odyssee:
Bärtschi entpuppte sich lediglich als Strohmann. Letztendlich handelte er primär im Auftrag von «historic RhB». Aber auch die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW, die Rhätische Bahn RhB und ein ehemaliger Bündner Regierungsrat waren in diese Angelegenheit verwickelt. Ob es sich die Schweizer Justiz leisten will, all diesen Institutionen einen Diebstahl anzulasten, nur um einigen Zentralschweizer Eisenbahn-Enthusiasten Genüge zu tun, sollte sich erst noch erweisen.

Mit der Anzeigeerstattung leitete die Staatsanwaltschaft erste Ermittlungen ein, um die Sache gleich wieder mit einer Nichtanhandnahmeverfügung zu beenden.
Die Beschwerdeinstanz stellte daraufhin fest, dass eine Nichtanhandnahme nach bereits erfolgter Ermittlungsaufnahme nicht mehr zulässig sei und wies die Staatsanwaltschaft an, die Ermittlungen fortzuführen. Diese wiederum reagierte nun mit einer vage begründeten Einstellungsverfügung, was die Beschwerdeinstanz bedauerlicherweise akzeptierte.

Das letztinstanzlich angerufene Bundesgericht beleuchtete die Sache aus einer neuen Perspektive:
Eine Parteistellung - das Recht, Strafanzeige erstatten zu dürfen - ist nur rechtmässigen Eigentümern oder rechtmässigen Besitzern vorbehalten. Da aktuell in Bezug auf die «Lok 205» verschiedene Parteien Ansprüche erheben, wäre der rechtmässige Eigentümer der «Lok 205» zuerst von einem Zivilgericht zu benennen (Siehe Urteil vom 2. Mai 2022, Abs. 1.3.1). Die Staatsanwaltschaft hätte also unter den gegebenen Umständen die Ermittlungen gar nicht erst aufnehmen dürfen...

Das Bundesgerichtsurteil erfolgte fast auf den Tag genau sieben Jahre nach dem Abtransport der «Lok 205» in Arth-Goldau - und somit exakt zum Zeitpunkt der Verjährung! Ein Strafprozess wegen Diebstahls ist somit im Falle der «Lok 205» aufgrund der Verjährungsfrist gar nicht mehr möglich.
Nach sieben langen Jahren blieb somit lediglich die Erkenntnis, dass nun die ganze Angelegenheit vor einem Zivilgericht vollständig neu aufgerollt werden müsste.

In Arth-Goldau wurde wertvolles Lok-Inventar, wie praktisch die gesamten Führerstandseinrichtungen, Messgeräte, Hilfsbetriebe, Loklaternen, Lokbeschriftungen, etc. von der «Lok 205» entfernt und separat auf dem Bahnhofsareal eingelagert.
Wo sich dieses Material seit der hinterhältigen «Nacht-und-Nebel-Aktion» befindet, ist nicht bekannt. «historic RhB» beklagt dessen Verlust und unterstellt dem «Verein Lok 205», sämtliche Teile unrechtmässig in seinem Besitz zu behalten.

Zur «Nacht-und-Nebel-Aktion» wurde niemand vom «Verein Lok 205» beigezogen. Entsprechend kann von diesem auch keine Kenntnis über den aktuellen Verbleib des vermissten Inventars erwartet werden.
Aus Sicht des «Verein Lok 205» wurde besagtes Material zusammen mit der Lokomotive «entführt». In Arth-Goldau werden die Bestände geprüft, sobald die «Lok 205» wieder dort steht, wo sie am 8. Mai 2015 entwendet wurde.

Am 20. August 2025 erreichte den Autor dieses Textes eine Email von Gaudenz F. Domenig, dem Präsidenten der Stiftung «Bahnkultur RhB» und des Hockey Club Davos HCD, mit folgendem Inhalt:

«Es ist klar, dass die ZHW/ZHAW in Winterthur nicht mehr bereit war, den Platz und Mittel für die Lok zur Verfügung zu stellen. Hätte man sie dort nicht abgeholt, wäre sie wohl – wie Sie sagen - verschrottet worden. Es scheint auch so, dass wichtige Exponenten des Club 1889 damals festhielten, man habe an der Lok kein Interesse bzw. man könne sich diese nicht leisten (Sie haben mir ein entsprechendes Protokoll geschickt). Aus heutiger Sicht (und Sie sahen das schon damals) war diese zögerliche Haltung wohl ein Fehler. Sie haben die Lok also wohl unbestrittenermassen gerettet, indem Sie den Abtransport organisiert haben.»

Man weiss also auch im Bündnerland, dass sowohl die ZHAW, als auch «historic RhB» im Jahre 2007 kein Interesse an der «Lok 205» hatten: Alle Parteien, welche sich heute als deren Retter inszenieren wollen, nahmen damals deren Verschrottung billigend in Kauf!

Wer eine Sache wegwirft, verzichtet auf sein Eigentum. Nach einem Eigentumsverzicht - einer sogenannten Dereliktion - gehört die Sache niemandem mehr; sie wird herrenlos.
Gemäss Art. 718 des Zivilgesetzbuches wird eine herrenlose Sache dadurch zu Eigentum erworben, dass jemand sie mit dem Willen, ihr Eigentümer zu werden, in Besitz nimmt.

Mit dem unbedingten Willen, die «Lok 205» loszuwerden und der Inkaufnahme einer Verschrottung, warf die ZHAW die «Lok 205» im Jahre 2007 zweifellos weg. Niemand sonst stellte damals einen neuen Eigentumsanspruch. Entsprechend war die «Lok 205» zum Zeitpunkt ihres Abtransportes in Winterthur herrenlos.
In der Folge nahm der Autor dieses Textes die Lokomotive im Sinne von Art. 718 ZGB in Besitz und liess sie auf eigene Verantwortung an seinen Wohnort nach Arth-Goldau transportieren. Er tat dies als Privatperson und nicht als Besitzdiener eines Vereins.

Nachdem besagter Autor im Jahre 2012 aus den Bündner Vereinen ausgetreten war, wurde ihm schriftlich bestätigt, dass das ihm zur Verfügung gestellte Vereinsmaterial vollständig zurückgegeben wurde. Niemand stellte Rückgabeforderungen betreffend der «Lok 205».
Auch verzichteten die Bündner Vereine darauf, eine allfällige Besitzdienerschaft neu zu regeln: Die «Lok 205» war den Bündner Vereinen damals noch schlicht egal!

Ein rechtmässiger Eigentümer würde sein Eigentum mit einem ganz simplen Brief wieder in Besitz nehmen:

Sehr geehrter Herr Kramer

Die «Lok 205» befindet sich derzeit in Ihrem Besitz in Arth-Goldau. Wir bitten Sie, unser Eigentum am 08. Mai 2015 zur Abholung bereit zu stellen.

Mit freundliche Grüssen,
...

Einem rechtmässigen Eigentumsanspruch und einem respektvollen zwischenmenschlichen Umgang hätte der «Verein Lok 205» nichts entgegengesetzt. In der Folge hätte man die Lokomotive für wenig Geld mit einem SBB-Rollschemel von Arth-Goldau nach Landquart transportieren können.

Das mit dem rechtmässigen Eigentumsanspruch schien aber so eine Sache zu sein, weshalb «historic RhB» anstelle eines simplen Briefes lieber eine «Lok-Entführung» organisierte. Und da die bei den SBB beschäftigten «Lok 205»-Freunde keinen Hinweis auf die bevorstehende «Entführung» erhalten sollten, bevorzugte «historic RhB» anstelle eines preiswerten Schienentransportes einen sündhaft teuren Strassenschwertransport mit Lastwagen und Grosskran.

Ein Urteil des Bundesgerichtes, welches sich mit dem Recht auf Parteistellung in einem Strafprozess befasste und in welchem kein einziger Name eines möglichen Eigentümers zu finden ist, interpretierte man flugs dahingehend um, dass die ZHAW acht Jahre nach der Dereliktion plötzlich wieder Eigentümerin der «Lok 205» sein sollte. Und um der «Nacht-und-Nebel-Aktion» eine minimale Legitimität zu verleihen, liess sich «historic RhB» im Jahre 2023 von der ZHAW sogar noch einen «Schenkungsvertrag» nachreichen.
Nun befindet sich die «Lok 205» also wieder im Bündnerland – dank vieler fehlender Teile unvollständig, technisch unbrauchbar und somit wertlos. Für Reto Crameri, den Präsidenten von «historic RhB», war der Tag der angeblichen Schenkung trotzdem ein «Freudentag» - auch wenn dieser «Freudentag» seit dem Abtransport in Winterthur fragwürdige 16 Jahre auf sich warten liess.

«historic RhB» scheute keine Kosten, um im Jahre 2015 ein Objekt zu «entführen», welches ihr in den Jahren 2007 und 2013 jeweils gratis angeboten wurde und an welchem sie beide Male kein Interesse zeigte.
Für das in jeder Hinsicht fragwürdige Verhalten von «historic RhB» scheint es keine befriedigende Erklärung zu geben. Umso mehr ist es im öffentlichen Interesse, dass die Impertinenz dieser «Nacht-und-Nebel-Aktion» keine Schule macht und entsprechend auch nicht zum Erfolg führt. Schliesslich erhalten wir nicht nur historische Eisenbahnen - wir erhalten auch Recht und Anstand!
Der «Verein Lok 205» betrachtet die «Lok 205» als gestohlen und verweigert gegenüber der Täterschaft jede Kooperation.

Die nicht mehr betriebsfähige Schwesterlokomotive mit der Nummer 207 befindet sich im Verkehrshaus der Schweiz VHS in Luzern.
Eine weitere nicht betriebsfähige Ge 2/4 wäre historisch wertlos. Eine rein optische Aufarbeitung der «Lok 205» als funktionsloses Ausstellungsexponat lehnt der «Verein Lok 205» deshalb ab. Die letzte Lokomotive mit einem funktionstüchtigen Repulsionsmotor soll schliesslich funktionieren - alles andere macht keinen Sinn!

Der «Verein Lok 205» erwartet, dass entweder die Lokomotive vollständig zurückgegeben oder die umsonst geleisteten Mannstunden und das entwendete Material zu marktgerechten Preisen entschädigt werden. Sollte «historic RhB» nicht auf eine der beiden Optionen eintreten, so bleiben weitere rechtliche Schritte vorbehalten.